„Eine erfolgreiche Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus, auch bei vermeintlich schwierigen Gesprächen, gelingt immer dann besonders gut, wenn sie von gegenseitiger Wertschätzung und gegenseitigem Vertrauen geprägt sind“
Rüdiger Modell
Der Elternbeirat bringt Eltern und Schule zusammen. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt. Er befasst sich zum Beispiel mit Problemen, die von Eltern an ihn herangetragen werden und ermöglicht über Elternspenden Anschaffungen, die die Schule nicht tätigen kann. Er wirkt bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von Bedeutung sind, beratend mit.
In den meisten Klassen wird zudem ein Klassenelternsprecher gewählt.
Welche Rechte und Pflichten hat der Elternbeirat?
Die Aufgaben des Elternbeirats sind unter anderem:
- die Interessen der Eltern der Schüler zu vertreten;
- den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen;
- das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen;
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten;
- die Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag zu beraten;
- über die Verwendung von Lernmitteln zu beraten;
bei Verfahren, die zur Entlassung eines Schülers führen können, gehört zu werden
Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind im Bayerischen Gesetz über Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) geregelt. Zu seinen Aufgaben zählen unter anderem: