„Eine erfolgreiche Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus, auch bei vermeintlich schwierigen Gesprächen, gelingt immer dann besonders gut, wenn sie von gegenseitiger Wertschätzung und gegenseitigem Vertrauen geprägt sind“  

Rüdiger Modell

 

Der Elternbeirat bringt Eltern und Schule zusammen. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt. Er befasst sich zum Beispiel mit Problemen, die von Eltern an ihn herangetragen werden und ermöglicht über Elternspenden Anschaffungen, die die Schule nicht tätigen kann. Er wirkt bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von Bedeutung sind, beratend mit.
In den meisten Klassen wird zudem ein Klassenelternsprecher gewählt.

Welche Rechte und Pflichten hat der Elternbeirat?

Die Aufgaben des Elternbeirats sind unter anderem:

  • die Interessen der Eltern der Schüler zu vertreten;
  • den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen;
  • das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen;
  • Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten;
  • die Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag zu beraten;
  • über die Verwendung von Lernmitteln zu beraten;

bei Verfahren, die zur Entlassung eines Schülers führen können, gehört zu werden

Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind im Bayerischen Gesetz über Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) geregelt. Zu seinen Aufgaben zählen unter anderem:

Gremien, in denen der Elternbeirat tätig ist

Elternbeiratssitzungen

Der Elternbeirat tagt sechs- bis achtmal im Schuljahr. Die Schulleitung nimmt an den Sitzungen in der Regel teil.

Schulforum

Das Schulforum tagt mindestens einmal in jedem Schulhalbjahr. Die Teilnehmer setzen sich zusammen aus Schülern (3), Lehrern (3), Schulleitung (1), Elternbeirat (3) und Vertretung des Landratsamtes (1). Jedes Mitglied hat das Recht, einen Antrag einzubringen, über den zu beraten und zu entscheiden ist.

Lehrerkonferenz

Vertreter des Elternbeirats können an Lehrerkonferenzen teilnehmen, wenn es um Administratives geht, wie neue Lehrer, Wandertag und ganz allgemein den Schulablauf betreffende Dinge. Wenn über Noten und Schüler gesprochen wird, findet dies ohne Beteiligung des Elternbeirats statt.

Kontakte zu Klassenelternsprechern

Ein- bis zweimal jährlich findet ein Informationsaustausch von Elternbeirat, Schulleitung und Klassenelternsprechern statt, um etwaige Probleme in den Klassen zu besprechen, Lösungsansätze dafür zu finden und Anregungen zu sammeln.